So erhalten Sie Ihre Förderung!
Förderungsanträge können jederzeit gemeinsam mit Ihrem WIN-Konsulenten / Ihrer WIN-Konsulentin in der Leitstelle der Wirtschaftsinitiative Nachhaltigkeit eingebracht werden.
Nach einer Erstprüfung wird das Ansuchen zur weiteren Förderungsabwicklung an die Wirtschaftskammer Steiermark (bei Projektnettokosten unter 5.555€) oder der Steirischen Wirtschaftsförderung - SFG (bei Projektnettokosten von über 5.555 €) übermittelt.
Nachfolgend kann der Förderungsprozess der beiden Organisationen, mit den notwendigen Unterlagen und Formularen, abgerufen werden.
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Förderungsprozess |
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Abwicklung erfolgt über die |
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In bestimmten Fällen kann die Förderungsabwicklung auch über die Fachabteilung 19D erfolgen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in Abhängigkeit von der Projekthöhe von wenigen Tagen bis zu 8 Wochen. Im Namen der WIN wird dem Betrieb in Folge eine Förderzusage zugesandt. Als Stichtag für die anrechenbaren Kosten gilt der Eingangstempel der Leitstelle der WIN.
Nach Abschluss des Beratungsprojektes ist dem Förderungsgeber ein Endbericht über die Beratungsleistung samt Originalbelegen und Verwendungsnachweisen vorzulegen. Die Daten aus dem Endbericht über geplante und realisierte Maßnahmen werden vom Konsulenten in die "Maßnahmendatenbank der Regionalen Programme" eingetragen. Einmal jährlich wird durch ein von WIN beauftragtes Team eine Evaluierung der Ergebnisse aus den Projekten auf ihre Wirkung hin, nach österreichweit einheitlichen Kriterien, durchgeführt.
Ein Betrieb kann erst dann ein neues Ansuchen um Förderung stellen, wenn das vorangegangene Beratungsprojekt ordnungsgemäß abgeschlossen und ausbezahlt worden ist.
- Förderungs-Lexikon zur Begriffsdefinition "ONLINE" (SFG)



