
Förderung von Beratungsleistungen in Betrieben
Information für Betriebe
Ziel der Förderung ist es, einen Anreiz für die Inanspruchnahme qualifizierter externer Beratungsleistung
zu schaffen und damit die nachhaltigkeits- und umweltrelevanten Strategien des Unternehmens zu stärken.
Die Kernbereiche und deren Programme sind gezielt darauf ausgerichtet, Ihren Geschäftserfolg heute bzw. morgen systematisch zu steigern. Der "WIN-Beratungs-Scheck" bietet Ihnen darüber hinaus einen weiteren Anreiz, von den WIN-Beratungsleistungen zu profitieren.
- Wer kann gefördert werden?
- Was und wie viel kann gefördert werden?
- So erhalten Sie Ihre Förderung!
- Das Förderansuchen / der Förderantrag!
ACHTUNG: WINenergy! - Förderungslandkarte (Stand: September 2009)
Einreichstelle für Förderungsansuchen
Das Originalansuchen (mit Unterschrift des Förderungswerbers) ist bei der Leitstelle der WIN vorzulegen:
WIRTSCHAFTSINITIATIVE NACHHALTIGKEIT
Amt der Steiermärkischen Landesregierung,
FA19D Abfall- und Stoffflusswirtschaft
Bürgergasse 5a, 8010 Graz
HINWEIS:
- Das Förderansuchen muss zuvor von den WIN-KonsulentInnen "online" in der „Datenbank der regionalen Programme" erfasst werden - siehe dazu "So erhalten Sie Ihre Förderung!"
- Für Ansuchen mit einer Förderungssumme > 5.555 EUR sind zusätzliche Unterlagen vorzulegen - siehe dazu "Das Förderansuchen / Der Fördervertrag"

