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Umweltzeichen 200 für Tourismus-, Gastronomie- und Kulturbetriebe

zur Website
zur Website© umweltzeichen.at

Mit dem  Österreichischen Umweltzeichen für Tourismus-, Gastronomie-, und Kulturbetriebe wurde im Jahr 1996 ein Gütesiegel geschaffen, das umweltbewusstes Management und soziales Handeln eines Unternehmens auszeichnet. Ursprünglich nur auf den Tourismus fokussiert, wurde die Richtlinie in den letzten Jahren um neue Betriebsarten in der Gastronomie und im Kulturbereich ergänzt.

Anhand eines umfassenden Kriterienkatalogs wird ein Betrieb in folgenden Bereichen beurteilt: Allgemeine Betriebsführung, Umweltmanagement, Energie, Wasser, Abfall, Luft, Lärm, Büro, Reinigung, Chemie, Hygiene, Bauen und Wohnen, Ausstattung, Lebensmittel, Küche, Verkehr und Außenbereich. Die verpflichtenden Grundlagen sind - abhängig von Betriebsart und Angebot - in den Muss-Kriterien dargestellt. Mit wählbaren Soll-Kriterien wird auf die spezifische Betriebssituation wie Größe, Angebot, Ausstattung oder Lage eingegangen.

Der Erwerb dieses Gütesiegels ist für viele Betriebsarten möglich - vom Urlaub am Bauernhof-Betrieb bis zum fünf Sterne Hotel, vom Catering Unternehmen über Gemeinschaftsverpfleger bis zum Haubenrestaurant, von Tagungs- und Eventlokalitäten bis zu Schutzhütten und Campingplätzen. Seit 2018 auch für Museen und Ausstellungshäuser, seit 2022 für Theater und Kinos.

Beratungsprojekte zum "Umweltzeichen Tourismus" mit anschließender Lizenzierung werden mit maximal 40 Beratungsstunden anerkannt und mit 50 % gefördert. Bei paralleler Bearbeitung zum "Österreichischen Umweltzeichen für Tourismus" und zum "Europäischen Umweltzeichen - EU Ecolabel" werden in Summe max. 65 Stunden anerkannt.

  • Dazu gehören eine Vor-Ort Begehung des Betriebes durch den/die WIN-BeraterIn, die Registrierung in der Umwelt­zeichen-Datenbank und das Abarbeiten der Umweltzei­chen-Checkliste getrennt nach Muss- und Sollkriterien.
  • Der/Die BeraterIn übermittelt anschließend den Umweltzeichen-Antrag an den Verein für Konsumenteninformation (VKI), der dem Betrieb eine/n unabhängige/r externe/r PrüferIn zugeteilt. Die Prüfkosten sind in den Antragsge­bühren enthalten. Die Prüfung umfasst eine Betriebsbegehung im Beisein des Prüforgans und des/der Betriebsverantwortlichen. Die Prüfungszeit ist von der Größe des Betriebes abhängig und beträgt etwa vier bis acht Stunden.
  • Ist das Antragsverfahren erfolgreich abgeschlossen, erhält der Betrieb eine Urkunde des BMK. Die Vertragsdauer für die Zeichennutzung beginnt mit dem Datum der Freigabe durch den VKI und en­det nach vier Jahren.
  • Für eine Verlängerung der Zei­chennutzung (Re-Zertifizierung) ist eine erneute Überprüfung nach den aktuellen Kriterien er­forderlich. 

Link:  Informationen zur erstmaligen Antragsgebühr und der jährlichen Zeichennutzungsgebühr.

  • Schritt für Schritt Anleitung für  Beherbergungsbetriebe
  • Schritt für Schritt Anleitung für Campingplätze, in Arbeit
  • Schritt für Schritt Anleitung für Gastronomiebetriebe, Event-Catering und Partyservice, in Arbeit
  • Schritt für Schritt Anleitung für  Museen und Ausstellungshäuser
  • Schritt für Schritt Anleitung für Schutzhütten, in Arbeit
  • Schritt für Schritt Anleitung für  Tagungs- und Eventlokalitäten
 

Infobox

  • Richtlinie UZ 200 für Tourismus und Freizeitwirtschaft
  • Anleitung für Betriebe: ONLINE-Software UZ 200
  • WIN-BeraterInnen UZ 200

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0
Fax: +43 (316) 877-2294

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