Wer kann gefördert werden?
Wirtschaftsinitiative Nachhaltige Steiermark - WIN
Gefördert werden Klein- und Mittelbetriebe (< 250 MA), deren zu fördernde Betriebsstätte sich in der Steiermark befindet. Bei anderen Institutionen (z.B. öffentliche Einrichtungen usw.) ist dies nach Rücksprache mit WIN und nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel möglich.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, bei denen die Voraussetzungen für die Einleitung eines Unternehmensreorganisationsverfahrens nach dem URG gegeben sind (wesentliche nachhaltige Verschlechterung der Eigenmittelquote, Zahlungsunfähigkeit, Vorliegen der Voraussetzungen für Insolvenzeröffnung) oder bei denen ein Insolvenzverfahren anhängig ist.
Die Voraussetzung für die Förderung stellt die Beratung durch einen registrierten WIN-Konsulenten bzw. durch eine registrierte WIN-Konsulentin dar.