So erhalten Sie als Betrieb Ihre Förderung!

Wirtschaftsinitiative Nachhaltige Steiermark - WIN

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Die vier Prozessschritte für die erfolgreiche Einreichung und Abwicklung eines Beratungsprojektes. Bei allen Beratungsprojekten wird ein Stundensatz von EUR 100,-- (inkl. aller Nebenkosten) anerkannt.

Download: WIN: Infoblatt "Information - Beratung - Förderung" (dzt. nicht möglich)

Die Auswahl des  Beraters/ der Beraterin liegt im Ermessen des Betriebes und ist abhängig von den gewünschten Qualifikationen.

Die Förderungsabwicklung erfolgt über die " Maßnahmendatenbank der Regionalprogramme in Österreich". Das Erfassen der für die Bearbeitung des Förderungsfalles notwendigen Betriebsstamm- und Projektdaten erfolgt durch die Beraterin/ den Berater. Das  ausgefüllte und firmenmäßig gezeichnete Förderansuchen inklusive der De-minimis Beihilfen-Erklärung

( Information zur De-minimis-Regel) muss von der Beraterin/ vom Berater in die Maßnahmendatenbank hochgeladen werden. 

Das Förderungsansuchen darf erst vollständig erklärt werden, wenn alles korrekt ausgefüllt sowie alle notwendigen Unterlagen (Förderungsansuchen, evtl. De-Minimis-Erklärung) hochgeladen wurden. Diese müssen vom Betrieb unterzeichnet und mit dem entsprechenden Datum vor Projektbeginn versehen werden. Wichtig ist, dass zwischen der Vollständigkeitserklärung des Förderungsansuchens (Teilnahme) und dem Projektbeginn mindestens eine Woche liegt.

Nach positiver Überprüfung des Ansuchens wird von der Wirtschaftskammer Steiermark eine Förderungszusage an den Betrieb ausgestellt. Die Beraterin/ der Berater kann mit der Beratung im Unternehmen beginnen.

Um die zugesagte Förderung auszahlen zu können, müssen folgende Schritte eingehalten werden:

  1. Die Ergebnisse des Beratungsprojektes müssen von der Beraterin/ vom Berater in der MDB beschrieben werden. Sie bilden die Grundlage für die Analyse der ökologischen und ökonomischen Effekte durch das externe Evaluationsteam. Weiters sind die Rechnungen des Beraters / der Beraterin und eine Stundenaufstellung ( siehe Zeitkarte) hochzuladen.

  2. Nach Prüfung der Unterlagen durch die WKO Steiermark, wird der Betrieb aufgefordert, den Gesamtbetrag an das Beratungsunternehmen zu überweisen.

  3. Danach sendet der Betrieb (Förderungsnehmer) eine Kopie der Rechnung und des Zahlungsnachweises (IBAN des Auftraggebers und Empfängers sowie der Auszahlungsbetrag müssen ersichtlich sein) und den Erfolgskontrollbogen (Evaluierungsbogen) an die WKO Steiermark, Abteilung Wirtschaftsservice.

  4. Die Förderung wird von der Wirtschaftskammer Steiermark ausbezahlt.

Kontakt für Rückfragen

Dr. Leopold Strobl
WKO Steiermark - Wirtschaftsservice

Tel.: (0316) 601-357
Fax: (0316) 601-717

E-Mail: leopold.strobl@wkstmk.at
Web:  https://wko.at/stmk/

Dominique Paierl
WKO Steiermark - Wirtschaftsservice

Tel.: (0316) 601-765
Fax: (0316) 601-717

E-Mail: dominique.paierl@wkstmk.at
Web:  https://wko.at/stmk/

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