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26.09.2002
Comenius - Projekt
Mit einer Gruppe von 12 Schülern und Schülerinnen der 7. Klasse des BG/BRG Carnerigasse war Mag. Josefine Jaritz im Rahmen des Chemie und Chemielaborunterrichtes Luftschadstoffen auf der Spur.
26.09.2002
Breitenfeld, High Volume Sampler
Breitenfeld Edelstahl AG Mitterdorf i. M., Stahlwerk
Beginn der Messung:
26.04.2005
Standort:
Kindergarten Mitterdorf
Koordinaten:
Rechtswert: 687886
Hochwert: 266859
25.09.2002
Projekte
Das Referat Luftgüteüberwachung ist neben der Messung der Luftqualität natürlich auch in vielen anderen Bereichen zum Thema Luft tätig.
25.09.2002
Unterrichtsmappe "Unser Lebensmittel Luft"
Um das Thema "Luft" im Unterricht besser vermitteln zu können, hat das Umwelt-Bildungs-Zentrum Steiermark gemeinsam mit dem Referat Luftgüteüberwachung eine Unterrichtsmappe erstellt.
Unterrichtsmappe …
24.09.2002
Projekt Staubmessungen im Umfeld der Hauptschule Graz St. Peter
Das Thema Staub im Unterricht aufzuarbeiten war Ziel eines Projektes an der Hauptschule Graz St. Peter.
Mit Unterstützung des Referates Luftgüteüberwachung wurden von den Schülern selbst Staubmessungen in der Umgebung der Schule durchgeführt und mit den Ergebnissen der nahegelegenen Messstation verglichen.
20.09.2002
KFZ- Emissionskataster STEIERMARK
KFZ Emissionskataster Steiermark
19.09.2002
High Volume Sampler
Gerät zur kontinuierlichen Staubsammlung; aufgrund des großen Luftdurchsatzes kann der anfallende Staub auch auf Inhaltsstoffe (Schwermetalle) untersucht werden.
19.09.2002
Klimaregion Grazer Feld
Die wichtigsten Klimazüge lassen sich wie folgt anführen:
• thermisch starke Abhängigkeit vom Grad der Versiegelung (Baukörperstruktur) und vom Murtalauswind (im Raum Gösting sekundäre Wärmeinsel infolge Düseneffekt);
12.09.2002
Tipps
Tipps zur Verminderung der Staubbelastung
Über 82% der Bevölkerung haben sich bei einer Umfrage bereit erklärt, selbst zur Senkung der Staubbelastung beitragen zu wollen. Dazu die nachstehenden Tipps:
10.09.2002
Messstation SAPPI Laugenkessel
Stationsnummer
207
Gesetzliche Grundlagen und
Richtlinien
Grenzwerte sind in Bescheiden
festgelegt und werden entsprechend den Bescheidauflagen überwacht
10.09.2002
Niklasdorf Müllverbrennung (ENAGES)
01.09.2002
Monatsbericht Juli 2002
Insgesamt kann der Juli 2002 vor allem aufgrund der an sich lufthygienisch günstigen turbulenten Witterung, als unterdurchschnittlich belasteter Monat bezeichnet werden.
Die Ozonproduktion kam witterungsbedingt …
26.08.2002
ORTSBILD PÜRGG-TRAUTENFELS
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD GLEISDORF
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD ST. LORENZEN IM MÜRZTAL
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD LEUTSCHACH
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD LEOBEN
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD BAD MITTERNDORF
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD EIBISWALD
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD FROHNLEITEN UND ADRIACH
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD WILDON
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD GRATWEIN
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD ALTENMARKT BEI FÜRSTENFELD
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD HARTBERG
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD JUDENBURG
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD FÜRSTENFELD
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD ST. LAMBRECHT
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD MARKT HARTMANNSDORF
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD TEUFENBACH
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD OBERWÖLZ
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD RIEGERSBURG
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD BAD RADKERSBURG
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD LASSING
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD LEIBNITZ
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD BIRKFELD
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD WEIZ
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD FISCHBACH
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD STAINZ
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD ST. LORENZEN BEI KNITTELFELD
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD THÖRL
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD NEUMARKT
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD MURECK
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD EISENERZ
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD ROTTENMANN
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
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ORTSBILD LIEBOCH
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD MARIAZELL
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
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ORTSBILD VEITSCH
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
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ORTSBILD KAPFENBERG
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD KÖFLACH
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
26.08.2002
ORTSBILD PÖLLAU
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.
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