So wird man WIN-Berater*in
Wirtschaftsinitiative Nachhaltige Steiermark - WIN

Der WIN-BeraterInnenpool steht grundsätzlich allen Personen offen, die die formalen Voraussetzungen (gewerbe-, zivilrechtliche Bewilligung als Ziviltechniker, Unternehmensberater, Ingenieurbüro, Architekt) erfüllen und die entsprechende einschlägige Ausbildung sowie Berufserfahrungen im gewünschten Beratungsgebiet vorweisen können.
Wir legen Wert auf eine produktunabhängige und frei von ökonomischen Interessen stattfindende Beratung der Betriebe und die verpflichtende Anwesenheit an unseren ein- bis zweimal jährlich stattfindenden Berater*innen-Meetings und Fortbildungsveranstaltungen.
Unsere Beraterinnen und Berater werden namentlich registriert. Von der Green Tech Valley Cluster GmbH wird dafür jährlich ein Mitgliedsbeitrag in Höhe von € 200 (exkl. USt.) eingehoben. Für Mitglieder von respACT und WIN wird der Mitgliedsbeitrag auf € 150 (exkl. USt.) gesenkt.
Das gesamte Aufnahmeverfahren wird vollelektronisch über das Internet abgewickelt.
ONLINE Anmeldung für zukünftige WIN-Berater*innen
Die Aufnahme:
- Dem Ansuchen um Aufnahme in den Berater*innenpool ist ein formaler Nachweis auf der Ebene des Beratungsunternehmens (Gewerbeschein) sowie ein formaler und fachlicher Nachweis personenbezogen auf der Ebene des Beraters/ der Beraterin beizufügen.
- Danach erfolgt die Prüfung des Aufnahmeantrages durch das WIN-Programm-Management.
- Den Schlusspunkt bildet die Unterzeichnung des Kooperationsvertrages zwischen Berater*in, dem Beratungsunternehmen und der Wirtschaftsinitiative Nachhaltige Steiermark. Die Rechte und Pflichten der WIN-Berater*innen sind im Kooperationsvertrag beschrieben.
Download: Kooperationsvertrag für Berater*innen |
WIN-Berater*innenliste [PDF]
Hinweis für Energieberater*innen
Seit 1. April 2018 dürfen endenergierelevante Beratungen in kleinen und mittleren Unternehmen in den Regionalprogrammen der Länder nur mehr von qualifizierten Energiedienstleistern gem. § 17 EEffG durchgeführt werden. Folgende Module sind davon betroffen: WIN-Impulsberatung (Energie), WIN-Energie, WIN-Bau und WIN-Mobilität
Für die bundesweite Listung hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bis auf weiteres folgende Möglichkeit eingerichtet:
Alle erforderlichen Unterlagen laut § 17 Qualitätsstandards für Energiedienstleister (Energieberatung, Energiedienstleistung, Energieaudits) können zur Prüfung an die E-Mail-Adresse vi-6@bmk.gv.at gesendet werden.
- Lebenslauf
- Nachweise der entsprechenden Ausbildung (bzw. Befähigungsnachweis/Gewerbeberechtigung),
- Weiterbildungsnachweise und Nachweise zu den praktischen Erfahrungen (z.B. Referenzprojekte)
Nach erfolgreicher Listung ersuchen wir um eine Information an das WIN-Programmmanagement, damit wir Sie wieder für unsere WIN-Energiemodule freischalten können.