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Wer kann gefördert werden?

Wirtschaftsinitiative Nachhaltige Steiermark - WIN

Gefördert werden Klein- und Mittelbetriebe, Gemeinden, Vereine, kirchliche Organisationen und Bildungseinrichtungen, deren zu fördernder Projektstandort in der Steiermark angesiedelt ist. 

Bei Großbetrieben ist dies nach Rücksprache mit dem WIN-Programm-Management und nach Maßgabe der vorhandenen Förderungsmittel möglich.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, bei denen die Voraussetzungen für die Einleitung eines Unternehmensreorganisationsverfahrens nach dem URG gegeben sind (wesentliche nachhaltige Verschlechterung der Eigenmittelquote, Zahlungsunfähigkeit, Vorliegen der Voraussetzungen für Insolvenzeröffnung) oder bei denen ein Insolvenzverfahren anhängig ist.

Voraussetzung für die Förderung ist die Beratung durch eine registrierte WIN-Beraterin oder einen WIN-Berater.

Die Vergabe der WIN-Förderungsmittel erfolgt auf  de-minimis-Basis.

 

INFOBOX

  • WIN Informationsfolder
  • Teilnahmen nach Jahren
  • Betriebe im Programm
  • WKO Steiermark - Wirtschaftsservice

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0
Fax: +43 (316) 877-2294

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