WIN-Energie (QM Heizwerke)
Beratung von Biomasse-Nahwärmeanlagen

Vor mehr als 30 Jahren wurden die ersten von inzwischen mehr als 2.400 Biomasseheizwerken und Nahwärmenetzen in Österreich errichtet. Seitdem hat sich der Stand der Technik signifikant weiterentwickelt. Mit einer zielgerichteten Beratung durch Expertinnen und Experten hinsichtlich Modernisierung und Optimierung sollen ältere Anlagen auf ihrem Weg in die Zukunft unterstützt und an den aktuellen Stand der Technik herangeführt werden.
Die Umsetzung erfolgt im Rahmen einer Kooperation zwischen klima:aktiv QM Heizwerke und der Wirtschaftsinitiative Nachhaltige Steiermark - WIN.
Förderungsberechtigt sind Betreiber:innen von Biomasseheizwerken und Nahwärmenetzen zur Wärmeversorgung von mindestens zwei räumlich getrennten Objekten mit zumindest zwei unterschiedlichen Eigentümern, wie
- Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU),
- landwirtschaftliche Genossenschaften,
- Gemeinden sowie
- konfessionelle Einrichtungen.
Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt werden:
- Installierte Biomasse-Kesselleistung >200 kW
- Anlagenalter >20 Jahre
- In den letzten 10 Jahren für die Anlagen keine Umweltförderungen (KPC) bezogen
(bei reinem Netzausbau gilt 5 Jahre) - Keine offenen Förderfälle oder QM Projekte
Nicht förderberechtigt sind Großunternehmen. Es gilt die Definition laut AGVO.
Bei Bedarf kann vor der Durchführung einer detaillierten WIN-Beratung eine kostengünstige Einstiegsberatung (einmalige Vor-Ort-Beratung, max. 1 Tag) von klima:aktiv QM Heizwerke in Anspruch genommen werden. Nehmen Sie dazu Kontakt mit dem Team QM Heizwerke (info@qm-heizwerke.at) auf.
Kontaktpersonen für QM-Heizwerke bei AEE-INTEC:
Checkliste für Berater von Heizwerksberatungen: Download Checkliste
Gefördert werden Beratungsleistungen zur technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Verbesserung des Betriebes von Biomasse-Nahwärmeanlagen. Dazu gehört auch die Beratung hinsichtlich
- Modernisierung und Erneuerung von Anlagenteilen,
- Weiterführung der Anlagen,
- Ausbau von Heizwerk und Netz,
- Integration anderer erneuerbarer Wärmequellen (Solarthermie, Abwärme ...).
Beratungsleistungen zu diesem Thema werden mit maximal 80 Beratungsstunden anerkannt und mit 50% gefördert.