So erhalten Sie Ihre Förderung!

Wirtschaftsinitiative Nachhaltige Steiermark - WIN

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Förderungswerber können jederzeit ein Förderungsansuchen im Rahmen der WIN stellen. Der/Die von Ihnen beauftragte WIN - Berater:in unterstützt Sie bei der Förderabwicklung !

Die Vergabe der WIN-Fördermittel erfolgt auf  de-minimis-Basis.

Der Föderprozess im Detail: 

Die Auswahl des WIN-Beraters / der WIN-Beraterin liegt im Ermessen des Förderungswerbers und ist abhängig von den gewünschten Qualifikationen. Die WIN - Fachexpert:innen sind thematisch Beratungsmodulen zugeordnet:

Bei Fragen wenden Sie sich an das  WIN - Programm-Management!

Die Förderungsabwicklung für den jeweiligen Förderungswerber erfolgt über die  "Maßnahmendatenbank der Regionalprogramme in Österreich". Zuständig für den Förderprozess ist die WIN - Beraterin/der WIN - Berater. Das ausgefüllte und vom Förderungswerber unterzeichnete Förderansuchen inklusive aller Beilagen muss vor Projektstart in die Maßnahmendatenbank hochgeladen und anschließend online eingereicht werden („Förderansuchen einreichen"). Ab diesem Zeitpunkt können von der Beraterin / dem Berater keine Änderungen am Ansuchen mehr vorgenommen werden.

Die Vergabe der WIN-Fördermittel erfolgt auf  de-minimis Basis.

Formulare zum Download (offline - Verwendung):

Nach positiver Überprüfung des Ansuchens wird von der Wirtschaftskammer Steiermark eine Förderzusage im Namen der WIN an den Förderungswerber ausgestellt und die Beraterin/der Berater kann mit der Beratung beginnen.

Damit die WKO Steiermark die zugesagte Förderung auszahlen kann, müssen folgende Schritte eingehalten werden:

  1. Die Ergebnisse des Beratungsprojektes müssen von der Beraterin/vom Berater in der MDB beschrieben werden. Sie bilden die Grundlage für die Analyse der ökologischen und ökonomischen Effekte durch das externe Evaluationsteam. Weiters sind die Rechnungen des Beraters/der Beraterin und eine Stundenaufstellung ( siehe Zeitkarte) hochzuladen.

  2. Nach Prüfung der Unterlagen durch die WKO Steiermark wird der Förderungsnehmer aufgefordert, die erbrachte Beratungsleistung zu bestätigen und den Gesamtbetrag an das Beratungsunternehmen zu überweisen.

  3. Der Förderungsnehmer sendet danach eine Kopie der Rechnung und des Zahlungsnachweises (IBAN des Auftraggebers und Empfängers sowie der Auszahlungsbetrag müssen ersichtlich sein) und den Erfolgskontrollbogen (Evaluierungsbogen) an die WKO Steiermark, Abteilung Wirtschaftsservice.

  4. Die Förderung wird von der Wirtschaftskammer Steiermark an den Förderungsnehmer ausbezahlt.

Die Kooperationspartner der Wirtschaftsinitiative Nachhaltige Steiermark - WIN
Die Kooperationspartner der Wirtschaftsinitiative Nachhaltige Steiermark - WIN© Land Steiermark / A14
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