Umweltzeichen 200 für Tourismus und Freizeitwirtschaft

Workshopreihe oder Individualberatung

zur Website
zur Website© umweltzeichen.at

Mit dem  Österreichischen Umweltzeichen für Tourismus wurde im Jahr 1996 ein Gütesiegel geschaffen, das umweltbewusstes Management und soziales Handeln eines Tourismusbetriebes nach außen demonstriert. Anhand eines umfassenden Kriterienkatalogs wird der Betrieb in verschiedenen Bereichen beurteilt (allgemeine Betriebsführung, Umweltmanagement, Energie, Wasser, Abfall, Luft, Lärm, Büro, Reinigung, Chemie, Hygiene, Bauen und Wohnen, Ausstattung, Lebensmittel, Küche, Verkehr und Außenbereich). Die verpflichtenden Grundlagen sind - abhängig von Betriebsart und Angebot - in den Muss-Kriterien dargestellt. Mit wählbaren Soll-Kriterien wird auf die spezifische Betriebssituation wie Größe, Angebot, Ausstattung oder Lage eingegangen. Durch die Berücksichtigung der internationalen Ecolabel - Kriterien wird es Beherbergungsbetrieben erleichtert, gleichzeitig auch das Europäische Umweltzeichen zu erwerben.

Für externe Beratungen zum "Umweltzeichen Tourismus" mit anschließender Lizenzierung werden bis zu 40 Beratungsstunden anerkannt und zu maximal 50 % gefördert. Bei paralleler Bearbeitung zum "Österreichischen Umweltzeichen für Tourismus" und zum "Europäischen Umweltzeichen - EU Ecolabel" werden in Summe max. 65 Stunden anerkannt.

  • Dazu gehören eine Vor-Ort Begehung des Betriebes durch den/die WIN-BeraterIn, die Registrierung in der Umwelt­zeichen-Datenbank und das Abarbeiten der Umweltzei­chen-Checkliste getrennt nach Muss- und Sollkriterien.
  • Der/Die BeraterIn übermittelt anschließend den Umweltzeichen-Antrag an den Verein für Konsumenteninformation (VKI), der dem Betrieb eine/n unabhängige/r externe/r PrüferIn zugeteilt. Die Prüfkosten sind in den Antragsge­bühren enthalten. Die Prüfung umfasst eine Betriebsbegehung im Beisein des Prüforgans und des/der Betriebsverantwortlichen. Die Prüfungszeit ist von der Größe des Betriebes abhängig und beträgt etwa vier bis acht Stunden.
  • Ist das Antragsverfahren erfolgreich abgeschlossen, erhält der Betrieb eine Urkunde des BMK.
  • Die Vertragsdauer für die Zeichennutzung beginnt mit dem Datum der Freigabe durch den VKI und en­det nach vier Jahren. Für eine Verlängerung der Zei­chennutzung ist eine erneute Überprüfung nach den aktuellen Kriterien er­forderlich. 

Link:  Informationen zur erstmaligen Antragsgebühr und der jährlichen Zeichennutzungsgebühr.

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).