Umweltzeichen 200 für Tourismus und Freizeitwirtschaft
Workshopreihe oder Individualberatung
Mit dem Österreichischen Umweltzeichen für Tourismus wurde im Jahr 1996 ein Gütesiegel geschaffen, das umweltbewusstes Management und soziales Handeln eines Tourismusbetriebes nach außen demonstriert. Anhand eines umfassenden Kriterienkatalogs wird der Betrieb in verschiedenen Bereichen beurteilt (allgemeine Betriebsführung, Umweltmanagement, Energie, Wasser, Abfall, Luft, Lärm, Büro, Reinigung, Chemie, Hygiene, Bauen und Wohnen, Ausstattung, Lebensmittel, Küche, Verkehr und Außenbereich). Die verpflichtenden Grundlagen sind - abhängig von Betriebsart und Angebot - in den Muss-Kriterien dargestellt. Mit wählbaren Soll-Kriterien wird auf die spezifische Betriebssituation wie Größe, Angebot, Ausstattung oder Lage eingegangen. Durch die Berücksichtigung der internationalen Ecolabel - Kriterien wird es Beherbergungsbetrieben erleichtert, gleichzeitig auch das Europäische Umweltzeichen zu erwerben.
Für externe Beratungen zum "Umweltzeichen Tourismus" mit anschließender Lizenzierung werden bis zu 40 Beratungsstunden anerkannt und zu maximal 50 % gefördert. Bei paralleler Bearbeitung zum "Österreichischen Umweltzeichen für Tourismus" und zum "Europäischen Umweltzeichen - EU Ecolabel" werden in Summe max. 65 Stunden anerkannt.
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Dazu gehören eine Vor-Ort Begehung des Betriebes durch den/die WIN-BeraterIn, die Registrierung in der Umweltzeichen-Datenbank und das Abarbeiten der Umweltzeichen-Checkliste getrennt nach Muss- und Sollkriterien.
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Der/Die BeraterIn übermittelt anschließend den Umweltzeichen-Antrag an den Verein für Konsumenteninformation (VKI), der dem Betrieb eine/n unabhängige/r externe/r PrüferIn zugeteilt. Die Prüfkosten sind in den Antragsgebühren enthalten. Die Prüfung umfasst eine Betriebsbegehung im Beisein des Prüforgans und des/der Betriebsverantwortlichen. Die Prüfungszeit ist von der Größe des Betriebes abhängig und beträgt etwa vier bis acht Stunden.
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Ist das Antragsverfahren erfolgreich abgeschlossen, erhält der Betrieb eine Urkunde des BMK.
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Die Vertragsdauer für die Zeichennutzung beginnt mit dem Datum der Freigabe durch den VKI und endet nach vier Jahren. Für eine Verlängerung der Zeichennutzung ist eine erneute Überprüfung nach den aktuellen Kriterien erforderlich.
Link: Informationen zur erstmaligen Antragsgebühr und der jährlichen Zeichennutzungsgebühr.
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Beherbergungsbetriebe und Privatvermieter
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Gastronomiebetriebe und Event-Catering-Betriebe
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Campingplätze
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Tagungs- und Eventlokalitäten
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Schutzhütten
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Museen und Ausstellungshäuser