Neue Verpflichtungen ab 01.07.2027 für IPPC - Anlagen
Änderung der IndustrieemissionsRL
Ab 01.07.2027 müssen IPPC - Anlagen über ein von einem EMAS-Umweltgutachter oder einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle geprüftes Umweltmanagementsystem verfügen.
Umweltmanagementsysteme gemäß ISO 14001 oder EMAS decken bereits einen Großteil dieser Anforderungen ab.
Die Wirtschaftsinitiative Nachhaltige Steiermark fördert Beratungsprojekte zu EMAS und ISO14001 zu 50 % bei maximal 160 anerkannten Beratungsstunden, siehe
Beratungsmodul EMAS
Beratungsmodul ISO 14001 / Integriertes Managementsystem
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